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   BVerwG, 27.08.1982 - 2 B 149.82   

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BVerwG, 27.08.1982 - 2 B 149.82 (https://dejure.org/1982,4737)
BVerwG, Entscheidung vom 27.08.1982 - 2 B 149.82 (https://dejure.org/1982,4737)
BVerwG, Entscheidung vom 27. August 1982 - 2 B 149.82 (https://dejure.org/1982,4737)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Entscheidung des Verwaltungsgerichts über sozialversicherungsrechtliche Voraussetzungen einer Nachversicherung - Inhalt und Umfang des Anspruchs auf rechtliches Gehör - Darlegungserfordernisse im Rechtsmittelverfahren

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 02.12.1969 - 2 BvR 320/69

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BVerwG, 27.08.1982 - 2 B 149.82
    Eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör kann nur dann festgestellt werden, wenn sich aus besonderen Umständen des Falles deutlich ergibt, daß das Gericht das Vorbringen überhaupt nicht zur Kenntnis genommen und doch bei seiner Entscheidung ersichtlich nicht in Erwägung gezogen hat (vgl. BVerfGE 27, 248 [251 f.]; 51, 126 [129]; Urteil vom 13. Mai 1976 - BVerwG 2 C 26.74 - [Buchholz 237.4 § 35 HmbBG Nr. 1, S. 15] mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 13.05.1976 - II C 26.74

    Auslegung des Art. 28 Abs. 1 Grundgesetz (GG) - Zulässigkeit der Übertragung von

    Auszug aus BVerwG, 27.08.1982 - 2 B 149.82
    Eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör kann nur dann festgestellt werden, wenn sich aus besonderen Umständen des Falles deutlich ergibt, daß das Gericht das Vorbringen überhaupt nicht zur Kenntnis genommen und doch bei seiner Entscheidung ersichtlich nicht in Erwägung gezogen hat (vgl. BVerfGE 27, 248 [251 f.]; 51, 126 [129]; Urteil vom 13. Mai 1976 - BVerwG 2 C 26.74 - [Buchholz 237.4 § 35 HmbBG Nr. 1, S. 15] mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 02.03.1978 - 6 B 24.78

    Unterscheidung zwischen der Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde und der

    Auszug aus BVerwG, 27.08.1982 - 2 B 149.82
    In der Beschwerde ist nicht dargelegt, welche Sachaufklärungsmaßnahmen im einzelnen die Klägerin beim Berufungsgericht angeregt bzw. sich noch vorbehalten hat und inwiefern diese nach der für den Umfang der Aufklärungspflicht maßgeblichen materiellrechtlichen Rechtsauffassung des Berufungsgerichts geeignet gewesen wären, zu einer für die Klägerin günstigen Entscheidung zu führen (vgl. Beschluß vom 2. März 1978 - BVerwG 6 B 24.78 - [Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 164]).
  • BVerfG, 03.04.1979 - 1 BvR 733/78

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen unstreitigen

    Auszug aus BVerwG, 27.08.1982 - 2 B 149.82
    Eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör kann nur dann festgestellt werden, wenn sich aus besonderen Umständen des Falles deutlich ergibt, daß das Gericht das Vorbringen überhaupt nicht zur Kenntnis genommen und doch bei seiner Entscheidung ersichtlich nicht in Erwägung gezogen hat (vgl. BVerfGE 27, 248 [251 f.]; 51, 126 [129]; Urteil vom 13. Mai 1976 - BVerwG 2 C 26.74 - [Buchholz 237.4 § 35 HmbBG Nr. 1, S. 15] mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 09.12.1980 - 7 B 238.80

    Reichweite der verwaltungsgerichtlichen Aufklärungspflicht - Anspruch auf

    Auszug aus BVerwG, 27.08.1982 - 2 B 149.82
    Das Berufungsgericht konnte die Ausführungen im Schriftsatz vom 24. Juli 1979 in den Gründen seines Beschlusses übergehen, weil sie für seine Entscheidung offensichtlich neben der Sache lagen (vgl. Beschluß vom 9. Dezember 1980 - BVerwG 7 B 238.80 - [Buchholz 312 EntlG Nr. 17]).
  • BVerwG, 27.01.1966 - II C 42.63

    Ausstellung einer Nachversicherungsbescheinigung - Voraussetzungen einer

    Auszug aus BVerwG, 27.08.1982 - 2 B 149.82
    Die gerügte Abweichung (§ 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO) von den Urteilen des beschließenden Senats vom 16. Januar 1964 - BVerwG 2 C 29.62 - (Buchholz 234 § 72 G 131 Nr. 4) und vom 27. Januar 1966 - BVerwG 2 C 42.63 - (BVerwGE 23, 184 [185]) liegt nicht vor.
  • BVerwG, 16.01.1964 - II C 29.62

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 27.08.1982 - 2 B 149.82
    Die gerügte Abweichung (§ 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO) von den Urteilen des beschließenden Senats vom 16. Januar 1964 - BVerwG 2 C 29.62 - (Buchholz 234 § 72 G 131 Nr. 4) und vom 27. Januar 1966 - BVerwG 2 C 42.63 - (BVerwGE 23, 184 [185]) liegt nicht vor.
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